dsgvo chance apotheke

Mit der neuen Verordnung ist es zunächst wichtig, die Einverständniserklärung und Datenschutzerklärung, die Sie für Ihre Kunden vermutlich in der Vergangenheit schon einmal eingeholt haben, gründlich zu überarbeiten, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei ist es sinnvoll, in diesem Rahmen auch mögliche zukünftige Services bereits jetzt mit aufzunehmen und entsprechendes Einverständnis einzuholen. Das erfordert etwas Weitblick, doch so ist man auch gefordert, die Basis-Möglichkeiten einer (digitalen) Kundenansprache einmal durchzugehen und abzuwägen. Wie z.B. das Anschreiben Ihrer Kunden per E-Mail, per Messenger oder per Handy-App oder Push-Nachrichten. Nutzen Sie die Überarbeitung auch für ein paar grundsätzlichen Überlegungen zur Ausrichtung Ihrer Kundenkommunikation.

Die DSGVO ist eine Chance, da zum jetzigen Zeitpunkt das Einholen eines (erneuten) Einverständnisses leichter sein könnte. Die neue Verordnung nutzt ihnen als Aufhänger für die Abfrage des Einverständnisses, wodurch die Plausibiltät einer Unterschrift deutlich steigt, und das Misstrauen seitens der Kunden – welches man normalerweise fürchten könnte - wahrscheinlich sehr gering ist. Zumindest wenn Sie es korrekt darstellen; schließlich ist die Anpassung Ihrer Erklärung v.a. deswegen wichtig, um den neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. So ist es eher etwas positives, wodurch Sie vermitteln können, dass sie bereits aktiv sind und die Prozesse Ihres Unternehmens auch umgehend und gründlich an die neuen Vorgaben anpassen. Aber zusätzlich können Sie in diesem Zuge eben auch viel leichter das Einverständnis für neue Services wie z.B. eine digitale Kundenansprache abfragen.

Wichtig ist vor allem, den Kunden mit der Erklärung neben den standardmäßigen, datenschutzrechtlich gesehen wichtigen Passagen, vor allem die Vorteile und Möglichkeiten, welche die (zukünftigen) (digitalen) Services, die Sie bieten (möchten), einfach darzustellen. Formulieren Sie Texte leicht verständlich und eingängig, wodurch die Kunden leicht erfassen können, dass vor allem darum geht, mit der Nutzung bestimmter Daten einen Mehrwert für den Kunden zu schaffen. Wie zum Beispiel eine persönliche oder eine individualisierte Ansprache, mit möglichst relevanten Inhalten und Angeboten – von denen der Kunde am Ende profitieren kann.

Die DSGVO ist somit auch eine Chance, um jetzt mit dem Sammeln von E-Mail Adressen zu beginnen. Sicher möchten Sie auch in Zukunft die gezielte und kostenneutrale Möglichkeit der digitalen Kundenkommunikation per E-Mail oder per App nutzen. Im Rahmen der Überarbeitung der Einverständniserklärung sollte die Erfassung von z.B. E-Mail Adresse und Mobil-Nummer mit erfasst werden – natürlich mit entsprechendem Hinweis, wofür Sie diese Daten erfassen.

Es könnte sich auch anbieten, eine Aktionswoche/ Monat daraus zu machen – zeigen Sie Ihren Kunden ruhig, welchen Aufwand Sie betreiben (müssen), um der neuen VO gerecht zu werden. Vermutlich werden Sie mit positiven Kundenrückmeldungen und hoher Akzeptanz, bzw. vielen Einverständniserklärungen in kurzer Zeit belohnt!


Wenn Sie Unterstützung benötigen bei z.B. der Überarbeitung Ihres Kundenkartenantrages oder Einwilligungserklärungen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Denn die Rechtssicherheit stellt auch einen wichtigen Fokus unseres e-Vorteilsprogramms dar - eine digitale Möglichkeit der Kundenansprache, als Weiterentwicklung der bestehenden Kundenkarte.